Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte, die mit Belintra NV, eine ordnungsgemäß nach belgischem Recht gegründete und organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Aalbroekstraat 25, B-9890 Semmerzake (Gavere), Belgien und USt-IdNr. BE 0401 064 712, (nachfolgend „Belintra“) abgeschlossen werden.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen Belintra und dem Handlungsbevollmächtigten der anderen Partei.
Mit Aufgabe einer Bestellung bei NV Belintra erklärt die andere Partei, dass sie diese Allgemeinen Geschäfts- und internationalen Verkaufsbedingungen vollständig gelesen und verstanden hat und deren Inhalt und Gültigkeit für alle Rechtsbeziehungen mit Belintra unwiderruflich zustimmt. Zudem verzichtet die andere Partei ausdrücklich und unwiderruflich auf ihre potenziell eigenen Allgemeinen Geschäfts- und (Einkaufs- bzw. Verkaufs-)bedingungen.
Jede Bestellung gilt als verbindlich. Stornierungen werden von uns nicht akzeptiert.
Alle Angebote von Belintra sind unverbindlich, sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. Eine Vereinbarung zwischen Belintra und der anderen Partei kann erst dann ausgelegt werden, wenn eine solche Bestellung von Belintra schriftlich in Form einer Bestellbestätigung bestätigt wurde, sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.
Angebote von NV Belintra gelten für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem ersten Tag nach dem Datum des Angebots, sofern das Angebot nicht ausdrücklich einen anderen Zeitraum bestimmt.
Für den Fall, dass die andere Partei eine von NV Belintra bestätigte Bestellung storniert, muss die andere Partei NV Belintra automatisch und ohne vorherige Aufforderung einen Pauschalbetrag in Höhe von 30 % (dreißig Prozent) des Kaufpreises dieser Bestellung zahlen, wobei sich Belintra das Recht vorbehält, einen höheren Schadenersatz zu fordern.
Die andere Partei verpflichtet sich, alle Bestandteile des Angebots und der Preislisten von Belintra streng vertraulich zu behandeln.
Die Preislisten von Belintra sind exemplarisch und für NV Belintra nicht verbindlich. Die in der Angebotsbestätigung genannten Preise sind, sofern die Bestellbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angibt, für die genannte Gültigkeitsdauer fest und endgültig. Die in den Preislisten, Bestellbestätigungen, Vereinbarungen etc. angegebenen Preise sind exklusive MwSt.
Auch die Verpackungskosten sind in den Preisen nicht enthalten, sofern in der Angebots- und Bestellbestätigung nichts anderes bestätigt wird.
Die Preise umfassen keine potenziell zusätzlichen Montage- und Installationsarbeiten, sofern in der Bestellbestätigung nicht anderweitig vereinbart.
Die in der Preisliste von Belintra aufgeführten Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich ohne MwSt. oder sonstige Steuern und gelten EXW (Ex-Works/ab Werk) Semmerzake (Incoterms 2000).
Die von Belintra genannten Lieferzeiten sind lediglich exemplarisch, und Abweichungen verleihen der anderen Partei weder das Recht, die Vereinbarung zu kündigen oder einen Preisnachlass zu fordern, noch den Anspruch auf eine sonstige Form der Entschädigung.
Im Falle höherer Gewalt werden die Parteien in beiderseitigem Einverständnis einen neuen, für beide Parteien annehmbaren Liefertermin vereinbaren. Sollte die Phase der höheren Gewalt eine Dauer von 60 (sechzig) aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschreiten, hat die andere Partei das Recht, die Bestellung zu stornieren, jedoch nicht den Anspruch auf zusätzlichen Schadenersatz. Die andere Partei hat keinerlei Anspruch auf Schadenersatz für Schäden, die sich aus einer verspäteten Lieferung ergeben.
Beanstandungen unserer Rechnungen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum an den Gesellschaftssitz von Belintra zu richten. Eine Rechnung gilt als endgültig akzeptiert, wenn innerhalb der vorgenannten Frist keine schriftliche Beanstandung eingegangen ist.
Beanstandungen der anderen Partei in Bezug auf die Rechnung oder Streitigkeiten zwischen der anderen Partei und Belintra bewirken keine Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen der anderen Partei.
Gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gilt: Wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin eingegangen ist, hat Belintra – unbeschadet jeglicher Belintra zustehenden sonstigen Rechte oder Rechtsmittel – von Rechts wegen den Anspruch, ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zu dem Tag, an dem die Zahlung vollumfänglich geleistet wurde, ohne vorherige Ankündigung Bruttozinsen (einschließlich jeglicher diesbezüglich anwendbaren Quellensteuern) in Höhe des in Belgien gesetzlich geltenden Zinssatzes zuzüglich 5 % p. a. (fünf Prozent pro Jahr) zu erheben. Die Berechnung dieser Zinsen erfolgt täglich auf Basis des ausstehenden Rechnungsbetrags. Darüber hinaus hat der Vertriebshändler Belintra für entstandene Verwaltungskosten eine feste Entschädigung in Form eines Pauschalbetrags in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des ausstehenden Rechnungsbetrags unter Berücksichtigung eines Mindestbetrags von 50,00 EUR zu zahlen.
Belintra ist jederzeit dazu berechtigt, Ansprüche der anderen Partei gegenüber Belintra mit Ansprüchen von Belintra gegenüber der anderen Partei zu verrechnen. Eine Verrechnung von Schulden durch die andere Partei ist ausdrücklich untersagt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollumfänglichen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich MwSt., jeglicher sonstiger damit zusammenhängender Beträge und potenziell fälliger Zinsen, ausschließliches Eigentum von Belintra. Bis dahin verpflichtet sich die andere Partei, die Ware keinem Dritten zu übertragen, unabhängig von der Rechtsform einer solchen Übertragung, die Ware nicht zur Sicherheit zu übereignen, die Art der Ware in keinster Weise zu verändern und die Ware nicht auf sonstigem Wege zu veräußern. Darüber hinaus willigt die andere Partei ausdrücklich darin ein, dass Belintra bis zum vollständigen Zahlungseingang das Recht hat, die Ware jederzeit zurückzunehmen.
Mit Zustellung der Ware geht das Risiko in Bezug auf die Ware auf die andere Partei über.
Der Eigentumsvorbehalt, wie in diesem Artikel 6 dargelegt, gilt gleichermaßen im Falle der Insolvenz der anderen Partei.
Die andere Partei muss die Ware unmittelbar nach deren Lieferung inspizieren. Beanstandungen und Anmerkungen bezüglich der gelieferten Ware sind innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Lieferung der betreffenden Ware schriftlich an den Gesellschaftssitz von Belintra zu richten. Die Lieferung gilt als akzeptiert, wenn innerhalb der vorgenannten Frist keine schriftliche Beanstandung eingegangen ist. Die Ware gilt als akzeptiert, wenn die andere Partei die Ware verwendet hat. Beanstandungen in Bezug auf verborgene Mängel der Ware sind innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach deren Feststellung schriftlich an den Gesellschaftssitz von Belintra zu richten. Die zwischen den Parteien geltende kurze Frist gemäß Artikel 1648 des Belgischen Code Civil beträgt 2 Monate nach Feststellung des verborgenen Mangels.
Die Gewährleistung gilt nur dann, wenn die Ware in geeigneter Weise verwendet wurde, d.h. entsprechend ihrem Verwendungszweck, wie den gegebenenfalls zusammen mit der Ware gelieferten Unterlagen und/oder dem Angebot und/oder den auf der Ware angebrachten Warnhinweisen zu entnehmen. Die Gewährleistung gilt nicht (i) für Bestandteile der Ware, die innerhalb einer gewissen Zeit abgenutzt werden, (ii) für Ware, die von der anderen Partei oder von einem Dritten verändert wurde, (iii) für den Fall, dass Schäden durch Mängel verursacht wurden , die NV Belintra nicht innerhalb der in Artikel 7 genannten Frist angezeigt wurden.
NV Belintra kann für Schäden, die durch Mängel der gelieferten Ware entstanden sind, nur innerhalb der gesetzlich dargelegten Grenzen haftbar gemacht werden.
Gewährleistung und Mängelhaftung in Bezug auf die gelieferte Ware sind auf einen Zeitraum von 24 Kalendermonate ab dem Liefertermin der Ware begrenzt (nachfolgend „ Gewährleistungsfrist“). Das defekte Produkt wird gemäß den Garantiebedingungen kostenlos repariert und/oder ersetzt. Die andere Partei ist für den Austausch der Teile auf dem Firmengelände eines Dritten verantwortlich. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist besteht gegenüber der anderen Partei in Bezug auf die Ware keinerlei Haftung.
Die Gewährleistung gilt für das vollständige Warensortiment mit Ausnahme bestimmter Verschleißteile, wie insbesondere Rollen, Batterien etc.
Sehen Sie sich unsere umfangreichen Garantiebedingungen an, die Sie bequem über unsere Website anfordern können: https://belintra.com/de/contact/.
Sichtbare Mängel an der Ware unterliegen den Bestimmungen von Artikel 7 dieses Dokuments.
In Bezug auf verborgene Mängel gilt: Die andere Partei muss Belintra über mögliche festgestellte Mängel und/oder von Dritten vorgebrachte Beanstandungen oder Ansprüche in Bezug auf die Ware und/oder von der anderen Partei unter Verwendung der Ware hergestellte Produkte (nachfolgend „ Ansprüche Dritter“) nach Lieferung und innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich in Kenntnis setzen (solch eine Mitteilung wird nachfolgend als „Schadensmeldung“ bezeichnet).
Um wirksam zu sein, muss eine Schadensmeldung Belintra innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Feststellung des verborgenen Mangels bzw. nach dem Tag, der der anderen Partei durch den Anspruch des Dritten (mündlich oder schriftlich) mitgeteilt wurde, übermittelt werden.
Eine Schadensmeldung, die Belintra nach Ablauf der in Artikel 8 dargelegten Frist übermittelt wird, ist null und nichtig und wird von Belintra nicht akzeptiert. Belintra ist in Bezug auf eine solche verspätete bzw. nicht konforme Schadensmeldung in keiner Weise verpflichtet oder haftbar.
Die Haftung von Belintra gegenüber der anderen Partei beschränkt sich auf unmittelbare Materialschäden, einschließlich der Kosten in Verbindung mit einer Rücksendung der mangelhaften Produkte, jedoch ausschließlich jeglicher Zinsen und immaterieller Schäden, wie insbesondere Gewinneinbußen, verpasste Gelegenheiten, angestrebte Kosteneinsparungen oder sonstige Folgeschäden.
Darüber hinaus beschränkt sich die Haftung gegenüber der anderen Partei nach eigenem Ermessen von Belintra auf (i) den Austausch der defekten Bestandteile bzw. der mangelhaften Ware oder (ii) den nachgewiesenen Verlust, vorbehaltlich Klausel 9, der jedoch nicht höher ausfallen darf als der Kaufpreis der betreffenden Bestandteile bzw. Ware.
Belintra kann nicht für Mängel oder Schäden an der Ware haftbar gemacht werden, die durch die Verwendung der Ware in einem ungeeigneten Umfeld verursacht wurden.
Belintra kann nicht für Mängel oder Schäden an der Ware haftbar gemacht werden, die auf die unsachgemäße oder ungeeignete Handhabung, Verwendung oder Installation der Ware zurückzuführen sind.
Belintra ist und bleibt alleinige Eigentümerin aller gewerblichen Schutz- und Urheberrechte in Bezug auf die gelieferte Ware, und der Verkauf solcher Ware impliziert niemals eine Übertragung der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte. Die Marken von Belintra und/oder sonstigen Zeichen, die sich in irgendeiner Weise auf Belintra und/oder ihre Waren bzw. Dienstleistungen beziehen, dürfen durch die andere Partei weder von der Ware entfernt noch unkenntlich gemacht werden. Die andere Partei verpflichtet sich, die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte von Belintra nicht zu verletzen und Belintra unverzüglich schriftlich über potenzielle Verletzungen durch Dritte zu informieren. Sollte ein Dritter vorgegeben, dass die Ware seine Rechte verletzt, muss die andere Partei Belintra hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen, um nicht alle ihr möglichen Rechtsmittel gegen Belintra zu verlieren.
Alle von Belintra versandten Angebote und alle mit Belintra geschlossenen Vereinbarungen (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäfts- und internationalen Verkaufsbedingungen) unterliegen dem belgischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (einschließlich des UN-Kaufrechts (CISG) sowie sonstiger vergleichbarer Übereinkommen). Streitigkeiten, die nicht auf gütlichem Wege beigelegt werden können, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Gent, wobei sich jedoch NV Belintra das Recht vorbehält, solche Streitigkeiten vor ein anderes, gemäß belgischem Recht zuständiges Gericht zu bringen.
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